Ein Strafverfahren beinhaltet üblicherweise eine gerichtliche Hauptverhandlung. In bestimmten Fällen kann aber ein sogenanntes verkürztes Strafverfahren durchgeführt werden. Statt Anklage zu erheben, beantragt die Staatsanwaltschaft dann den Erlass eines Strafbefehls. Je nach Einzelfall kann dieses Verfahren für den Angeklagten von Vorteil, aber auch von Nachteil sein. Ob und wie man auf einen Strafbefehl reagiert, sollte daher stets mit einem erfahrenen Strafverteidiger besprochen werden.

Rechtsanwältin Ceylan und Rechtsanwalt Reicke stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten. Sie können uns stets unter unserer 24h-Notfallnummer erreichen. Als spezialisierte Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg beraten und vertreten wir Sie schnell und kompetent.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die wichtigsten Punkte, die Sie als Betroffener nach Erhalt eines Strafbefehls beachten sollten.

1. Was ist ein Strafbefehl?

Das Strafbefehlsverfahren ermöglicht die Festsetzung einer Strafe ohne Hauptverhandlung und Urteil.

In Betracht kommt dieses vereinfachte bzw. verkürzte Strafverfahren allerdings nur in Fällen, in denen es um keine schwerwiegenden Vorwürfe geht: Es können nur Vergehen geahndet werden. Dies sind Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind.

Dagegen ist der Erlass eines Strafbefehls nicht möglich bei Verbrechen (z.B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung). Bei diesen sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.

Ein Strafbefehl kommt damit beispielsweise bei den folgenden Vergehen in Frage:

  • Diebstahl
  • Beleidigung
  • (einfache) Körperverletzung

Zudem dürfen im Wege des Strafbefehls nur bestimmte Rechtsfolgen festgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die folgenden Sanktionen:

  • Geldstrafe
  • Verwarnung mit Strafvorbehalt
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperrfrist nicht mehr als zwei Jahre beträgt
  • Absehen von Strafe

2. Wie kommt es zu einem Strafbefehl?

Im Gegensatz zu einer Entscheidung durch Urteil muss bei einem Strafbefehl die Schuld des Beschuldigten zur Überzeugung des Gerichts nicht sicher feststehen. Für den Erlass eines Strafbefehls reicht es aus, wenn die Schuld des Beschuldigten wahrscheinlich ist und damit ein sogenannter „hinreichender Tatverdacht“ besteht.

Der Erlass eines Strafbefehls wird von der Staatsanwaltschaft beim Gericht beantragt.

Der Richter wird diesen ablehnen, wenn er den Beschuldigten für nicht hinreichend verdächtig oder eine mündliche Verhandlung für erforderlich hält, beispielsweise aufgrund der Bedeutung der Sache oder weil das Gericht die weitere Aufklärung der Tatumstände für erforderlich hält. In diesen Fällen wird der Richter den Erlass des Strafbefehls ablehnen und einen Termin für eine Hauptverhandlung ansetzen.

Hat der Richter keine Bedenken, erlässt er den beantragten Strafbefehl. Ab diesem Zeitpunkt wird der Beschuldigte genau wie ab Eröffnung einer strafrechtlichen Hauptverhandlung als „Angeklagter“ bezeichnet.

Der Strafbefehl wird Ihnen postalisch zugestellt. In dem Brief wird erläutert, welchen Sachverhalt die Staatsanwaltschaft Ihnen zur Last legt, der hieraus resultierende Tatvorwurf benannt und sodann die festgesetzte Strafe aufgeführt.

3. Was tun bei einem Strafbefehl?

In der Regel werden Sie bei Erhalt eines Strafbefehls bereits Kenntnis von dem gegen Sie geführten Strafverfahren haben.: Denn auch einem Strafbefehl sind Ermittlungen vorgeschaltet, aufgrund derer Sie einen Anhörungsbogen oder eine Ladung zur Vernehmung erhalten haben.

Zu beachten ist: Für einen Strafbefehl bedarf es nicht der vorherigen Anhörung des Beschuldigten. Es kann also auch dann ein Strafbefehl gegen Sie erlassen werden, wenn Sie auf vorherige Schreiben nicht reagiert haben und auch eine Anhörung tatsächlich nicht erfolgt ist.

Wenn Sie sich also nicht ohnehin bereits im Zuge der laufenden Ermittlungen an einen Anwalt gewandt haben, ist es mit Erhalt des Strafbefehls nun höchste Zeit, einen kompetenten Strafverteidiger zu kontaktieren. Sie können uns rund um die Uhr unter unserer Notfallnummer erreichen.

Sie werden allein nicht einschätzen können, wie Sie am besten auf einen Strafbefehl reagieren sollen. Denn tatsächlich gibt es hierfür keine einfache Antwort. Jeder Einzelfall ist individuell zu betrachten. So kann es in dem einem Fall richtig sein, gegen den Strafbefehl vorzugehen, während dem anderen Fall der Strafbefehl Ihre beste Option ist. Darum ist weder ein vorschneller Einspruch zu empfehlen, noch längeres Untätig bleiben – denn Achtung: Die Frist für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung!

Sehen Sie in der nachfolgenden Übersicht, welche Vor- und Nachteile der Strafbefehl bieten kann:

Vorteile:

  • Durch den Strafbefehl bleibt Ihnen eine öffentliche Hauptverhandlung vor einem Richter und Staatsanwalt im Gericht erspart. Dies kann im Einzelfall ein gewichtiges Argument sein, da ein Strafverfahren mit Hauptverhandlung für den Angeklagten oftmals eine erhebliche (psychische) Belastung darstellt.
  • Das Verfahren bei einem Strafbefehl wird nicht in der Öffentlichkeit oder gar in den Medien bekannt. Sie müssen also nicht befürchten, dass Ihr privates und berufliches Umfeld hiervon unmittelbar Kenntnis erlangt.
  • Das Strafbefehlsverfahren kann vergleichsweise kostengünstig abgeschlossen werden

Nachteile:

  • Der auf der Hand liegende Nachteil des Strafbefehls ist, dass Sie letztlich ebenso wie in einem normalen Strafverfahren rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt werden, die Sie begleichen bzw. auf sich nehmen müssen.
  • Sie müssen beachten, dass der Strafbefehl ebenso wie ein rechtskräftiges Strafurteil ins Bundeszentralregister und eventuell in Ihr (polizeiliches) Führungszeugnis eingetragen wird. Letzteres könnte negative Folgen für Ihr weiteres Berufsleben haben.

Melden Sie sich daher möglichst umgehend und frühzeitig vor Ablauf der Zweiwochenfrist in unserer Kanzlei, damit wir Sie über die Vor- und Nachteile des Strafbefehls aufklären, eine konkrete Einschätzung abgeben und gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen können.

Legen Sie keinen Einspruch gegen den Strafbefehl ein, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Damit wirkt er wie ein normales Strafurteil und ist durch die Staatsanwaltschaft vollstreckbar.

4. Einspruch gegen den Strafbefehl

Wenn wir nach entsprechender Prüfung und gemeinsamer Beratung zu dem Schluss kommen, dass wir für Sie gegen den Strafbefehl vorgehen sollen, werden wir Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Nur dadurch kann verhindert werden, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird und Sie als verurteilt gelten.

Ab Zustellung des Strafbefehls muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Wenn Sie die Frist (gegebenenfalls unverschuldet) versäumt haben, sollten Sie dennoch durch uns prüfen lassen, ob hier noch etwas zu retten ist. Wir können für Sie auch nach Ablauf der Frist Wiedereinsetzung oder Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen.

Der Einspruch kann sich entweder gegen den gesamten Strafbefehl richten oder auf die festgesetzten Rechtsfolgen, also das Höhe der Strafe und beispielsweise bei einer Geldstrafe auch auf die Tagessatzhöhe beschränken.

Der unbeschränkte Einspruch kommt insbesondere in Betracht, wenn im Strafbefehl von einem falschen Sachverhalt oder einzelnen falschen Tatsachen ausgegangen wird oder die rechtliche Bewertung Fehler enthält.

Der beschränkte Einspruch bietet sich an, wenn der im Strafbefehl dargelegte Sachverhalt im Wesentlichen richtig und beweisbar bzw. bereits nachgewiesen ist: Riskiert man hier einen vorschnellen Einspruch gegen den gesamten Strafbefehl und werden in der Gerichtsverhandlung die Tatsachen nochmals bestätigt, kann dies letztlich sogar zu einer höheren Strafe führen. Dagegen kann es trotz richtigem Tatvorwurf sein, dass die festgesetzte Strafe oder die Strafhöhe falsch oder unverhältnismäßig ist. Um dies vom Gericht überprüfen zu lassen, kann der Einspruch nur gegen die Rechtsfolgen gerichtet werden.

Aufgrund des Einspruchs wird der Richter über die im Strafbefehl vorgeworfene Tat im Rahmen einer Hauptverhandlung entscheiden. Das Gericht ist bei dieser Gerichtsverhandlung nicht mehr an die im Strafbefehl festgesetzte Strafe gebunden. Dies kann dazu führen, dass die Strafe geringer, aber auch höher ausfällt als die im Strafbefehl festgesetzte Rechtsfolge. Je nach Einzelfall kann aber auch eine Einstellung des Verfahrens oder sogar ein Freispruch erzielt werden.

Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie hier keine Risiken eingehen und das Verfahren im Alleingang durchführen. Mit einem erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite sorgen Sie für Waffengleichheit.

Zudem benötigen Sie einen Experten im Strafrecht, falls Sie Berufung gegen das Urteil des Amtsrichters einlegen wollen.

5. Strafbefehl erhalten? Wir helfen!

Die Rechtsanwälte Handan Ceylan und Florian Reicke in Berlin-Charlottenburg sind ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und besonderen Spezialisierung in der Strafverteidigung können wir für Sie die Chancen und Risiken bei einem Strafbefehl professionell einschätzen. Vorausschauend und kompetent leiten wir die nötigen rechtlichen Schritte ein, um beispielsweise schnellstmöglich gegen einen Strafbefehl vorzugehen. Spielen Sie nicht mit Ihrer Zukunft, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben: Sie brauchen jetzt Unterstützung von einem Experten für Strafrecht. Wir haben mit hohem persönlichem Engagement schon in zahlreichen Strafverfahren einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erreichen können.