Die Rechtsanwälte Handan Ceylan und Florian Reicke sind ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig. Einer der Schwerpunkte der Kanzlei ist die Beratung und Verteidigung im Allgemeinen Strafrecht.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Punkten dieses Bereichs des Strafrechts.

1. Was ist das Allgemeine Strafrecht?

Unter dem Begriff des Allgemeinen Strafrechts werden alle strafrechtlichen Delikte zusammengefasst, die nicht in Spezialgesetzen, sondern im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind.

Die Straftatbestände im Strafgesetzbuch werden im Wesentlichen in folgende Deliktgruppen unterteilt:

  • Straftaten gegen das Vermögen, z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Betrug, Erpressung
  • Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, z.B. Körperverletzung, Mord, Totschlag
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit und Ehre, z.B. Nötigung, Freiheitsberaubung, Beleidigung
  • Straftaten gegen den persönlichen Lebens- und Geheimbereich und sonstige persönliche Rechtsgüter, z.B. Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Straftaten gegen die Staatsgewalt und die öffentliche Ordnung, z.B. Widerstand gegen die Staatsgewalt
  • Straftaten gegen die Rechtspflege, z.B. falsche Verdächtigung, Strafvereitelung, Aussagedelikte
  • Urkundenfälschung und -unterdrückung sowie Falschbeurkundung
  • Geld- und Wertzeichenfälschung
  • Gemeingefährliche Straftaten und Verkehrsdelikte, z.B. Brandstiftung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr oder unterlassene Hilfeleistung
  • Straftaten im Amt, z.B. Bestechung und Vorteilsannahme

Mit dieser Aufzählung wird deutlich, wie umfangreich das Allgemeine Strafrecht ist. Erfolgreiche Strafverteidigung erfordert immer ein genaues Aktenstudium und qualifizierte Fachkenntnisse in allen materiellen und strafprozessualen Fragen des Einzelfalles. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Straftatbestand häufig Gegenstand von Strafverfolgung ist oder ob es sich um seltenere Delikte oder umfangreiche Strafverfahren handelt.

Daher ist es entscheidend, dass Sie sich auch im Allgemeinen Strafrecht an einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt wenden. Nur mit Erfahrung im Strafprozess und in der Strafverteidigung ist eine optimale Beratung und Vertretung gewährleistet.

2. Relevante Delikte des Allgemeinen Strafrechts

Die drei in der Praxis wichtigsten Deliktgruppen des allgemeinen Strafrechts sind die Folgenden:

Delikte gegen Leib und Leben:

Hierbei handelt es sich um Straftaten, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit oder das Leben richten. Dabei können beispielsweise Körperverletzungen nicht nur durch Schlägereien oder einen sonstigen körperlichen Angriff begangen werden. Ein Verfahren wegen Körperverletzung kann auch nach medizinischen oder kosmetischen Fehlbehandlungen, die zu entsprechenden Schäden führen, eingeleitet werden. Dem Vorwurf des (versuchten) Totschlags muss nicht unbedingt eine vorsätzliche Tötungshandlung vorausgehen. Auch eine Affekttat oder ein Unfall kann unter Umständen Ermittlungen wegen Totschlags nach sich ziehen.

Delikte gegen die Ehre und die Freiheit:

Hierunter fallen Straftaten, bei denen ein Mensch gegen seinen Willen verfolgt, eingesperrt oder verschleppt wird. Dazu zählen Straftaten wie das Stalking genauso wie der Menschenhandel. Ermittlungsverfahren wegen Ehrdelikten wie Beleidigung oder übler Nachrede haben insbesondere wegen öffentlicher „Bekundungen“ im Internet und den sozialen Medien zugenommen. Auch das Internet ist aber kein rechtsfreier Raum, so dass Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Online-Foren genauso strafrechtlich verfolgt werden können wie eine Beleidigung von Angesicht zu Angesicht.

Delikte gegen das Vermögen:

Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise Diebstahl, Raub, Erpressung sowie die Hehlerei. Doch auch das Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) fällt hierunter, die Manipulation eines Münzprüfers oder der erschlichene Zutritt zu einer kostenpflichtigen Veranstaltung. Beschuldigte unterschätzen hierbei oft, dass es sich dabei in den Augen der Justiz nicht um Kavaliersdelikte handelt und diese Taten ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden können.

3. Bestmögliche Verteidigung im Strafverfahren

Wir stehen an Ihrer Seite, wenn Sie beschuldigt werden, eines der genannten Delikte oder eine andere Straftat des Allgemeinen Strafrechts begangen zu haben. Damit wir für Sie von Anfang an die Weichen richtig stellen sowie Einlassungs- und Rechtsbehelfsfristen beachten können, kontaktieren Sie uns möglichst schon im Ermittlungsverfahren. Sie erreichen uns jederzeit unter unserer Notfallnummer.

Wir sorgen für die richtigen verfahrensrechtlichen Verteidigungsmaßnahmen im Falle einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder drohenden Untersuchungshaft. Wir nehmen Akteneinsicht für Sie und prüfen die Sach- und Beweislage. So können wir frühzeitig Schwächen in der Beweisführung für die Verteidigung nutzen und auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken. Im besten Fall kann so eine Hauptverhandlung vermieden werden. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, werden wir dieses gründlich mit Ihnen vorbereiten und die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie entwerfen.

 

4. Vertrauen Sie den Experten für Strafverteidigung in Berlin

Eine Gerichtsverhandlung ohne erfahrenen Strafverteidiger ist ein Risiko, dem Sie sich nicht aussetzen sollten. Durch unbedachte Äußerungen und ohne Kenntnisse im Strafprozessrecht verspielen Sie Ihre Chancen im Strafverfahren. Ob Wahl- oder Pflichtverteidiger: Wir sorgen für „Waffengleichheit“ zwischen Ihnen und den Strafverfolgungsorganen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Strafverteidigung haben wir schon in zahlreichen Strafverfahren eine die Verhängung einer Strafe vermeiden oder diese wenigstens reduzieren können. Vertrauen Sie daher unserer Expertise im Allgemeinen Strafrecht.