Florian Reicke


Handan Ceylan

Wir sind eine überregional tätige Anwaltskanzlei, die bemüht ist, einen persönlichen und engen Kontakt mit den Mandanten zu pflegen.
Beide Anwälte sind spezialisiert auf die Tätigkeit im Strafverfahren. Jahrelange Erfahrung und Konzentration auf die Strafverteidigung prägen die Qualität unserer Beratung und Effizienz unserer gerichtlichen Tätigkeit.

Unser höchstes Gebot ist es, für die Rechte unserer Mandanten zu kämpfen. Strafverteidigung ist ein permanenter Kampf mit allen gesetzlichen Möglichkeiten gegen den Strafanspruch des Staates. Dabei sind wir keine willfährigen „Verurteilungsbegleiter“, sondern engagierte Verteidiger der Interessen der Mandanten.

Für die Durchsetzung von Verteidigungsrechten sowie eines effektiven Schutzes des Betroffenen vor Strafverfolgung scheuen wir nicht den Konflikt. Wir sind der Ansicht, dass derjenige, der den Konflikt scheut, bei der Strafverteidigung fehl am Platze ist. Denn der Konflikt mit der Justiz entsteht schon durch den Strafanspruch des Staates gegenüber dem Beschuldigten.
Was uns aber auch wichtig ist, ist das offene Gespräch mit Gerichten und Staatsanwaltschaften. Wer nur den Konflikt sucht, wird schließlich auch nur Konflikte ernten. Ein guter Strafverteidiger muss im Interesse seines Mandanten beides beherrschen.

Unsere Kanzlei ist als Bürogemeinschaft organisiert. Mandatsverhältnisse kommen deshalb ausschließlich mit dem Anwalt bzw. der Anwältin zustande, die gewählt oder bestellt wurde. Dementsprechend ist für die Mandatserfüllung auch nur der ausgewählte Anwalt oder die Anwältin verantwortlich und haftbar. Dies ist der Unterschied zur Anwaltssozietät. Dort wird der Mandatsvertrag mit der gesamten Sozietät begründet.