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Anwälte für Strafrecht in Berlin-Charlotten­burg

Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger

Allgemeines Strafrecht

Wir beraten und vertreten Sie kompetent und engagiert im Allgemeinen Strafrecht. Ob es um Vermögensdelikte wie Diebstahl oder Raub, um Körperverletzung, Tötungsdelikte, Verkehrsstrafsachen oder sonstige Straftaten geht: Wir stehen an Ihrer Seite, wenn Sie strafrechtlich belangt werden.

Jugendstrafrecht

Als Experten für Jugendstrafrecht kennen wir die zahlreichen Sondervorschriften, um Sie bestmöglich zu verteidigen. Der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts gibt uns als Strafverteidiger die Möglichkeit, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken, gegebenenfalls gegen geringe Auflagen. So lässt sich in vielen Fällen eine Jugendstrafe vermeiden.

Pflichtverteidigung

Sie wurden vom Gericht dazu aufgefordert, einen Pflichtverteidiger zu benennen. Wir übernehmen Ihre Verteidigung gerne auch in Fällen einer Pflichtverteidigung. Benennnen Sie Rechtsanwalt Reicke oder Rechtsanwältin Ceylan gegenüber dem Gericht als beizuordnenden Verteidiger.

Drogenstrafrecht

Als Spezialisten für das Betäubungsmittelstrafrecht kennen wir die verfahrensrelevante drogenrechtliche Rechtsprechung und die Besonderheiten in Drogenstrafverfahren. Durch hohes Engagement und vorausschauende Arbeitsweise greifen wir schon im Ermittlungsverfahren aktiv ein, um Sie vor Eingriffen in Ihre Rechte zu schützen.

Bei uns sind Sie gut aufgehoben!

Wir sind als Rechtsanwälte und Strafverteidiger ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig. Als Spezialisten für Strafrecht und Strafprozessrecht haben wir langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung. Mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft können wir in vielen Fällen vermeiden, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Lässt sich eine Verhandlung nicht verhindern, entwerfen wir gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie. Vertrauen Sie unserer Expertise. Wir sind für Sie da in Berlin-Charlottenburg und Umgebung.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich über das gesamte Strafverfahren hinweg. Insbesondere in den folgenden Verfahrenssituationen können wir für Sie als Verteidiger tätig werden: Vorladung zur Vernehmung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft / Durchsuchung und Beschlagnahme / Haftbefehl / Einspruch gegen einen Strafbefehl / Erhalt einer Anklageschrift / Hauptverhandlung.

Außerdem vertreten wir Sie beim Einlegen und der Durchführung von Rechtsmitteln (Berufung / Revision), bei der Haftprüfung und Haftbeschwerde und bei Fragen rund um die Strafvollstreckung.

Für eine erfolgreiche Verteidigung im Strafverfahren ist es oftmals sinnvoll, sich bereits möglichst frühzeitig des Beistands eines Strafverteidigers zu bedienen. Zögern Sie deshalb nicht, uns zu kontaktieren. In einem für Sie unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch können Sie uns Ihre Angelegenheit schildern. Bereits hier können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falles geben und mögliche Verteidigungsstrategien besprechen. Außerdem können wir Ihnen Auskunft darüber geben, welche Kosten entstehen würden, sollten wir Ihre Verteidigung übernehmen.